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Wissenswertes zur Buchhaltung in Ihrer Arztpraxis

Freiberufler unterliegen nicht der strengen Buchführungspflicht für Vollkaufleute. Dennoch müssen Ärzte, freiberuflich tätige Ergotherapeuten oder andere Heilberufler die Buchhaltung in ihrer Praxis gemäß der rechtlichen Vorgaben meistern.

Nur so ist es möglich, die jährlich fällige Steuererklärung korrekt an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür dürfen die Gesundheitsexperten auf zwei Möglichkeiten zurückgreifen:

Im Rahmen der Buchhaltung in einer Arztpraxis stehen Ihnen entweder der Betriebsvermögensvergleich oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Auswahl. Beide Varianten lassen sich über eine moderne Software nach GoBD erstellen.

Doch worauf ist bei der Buchhaltung in einer Arztpraxis darüber hinaus zu achten?

Das ist bei der Buchhaltung in jeder Arztpraxis mit Mitarbeitern wichtig

Die vorschriftsgemäße Buchhaltung in einer Arztpraxis kostet wertvolle Zeit. Schließlich müssen Belege gesammelt, Änderungen im Blick behalten und schriftliche Gehaltsabrechnungen erstellt werden. Letztere stehen jedem Mitarbeiter zu. Sie müssen Aussagen über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.

Auch die Art und Höhe von Zuschlägen, mögliche Zulagen und sonstige Vergütungen sind darin aufzuführen.

Das trifft auch auf Abzüge oder Vorschüsse zu. Ärzte müssen zudem darauf achten, dass dieses Schriftstück pünktlich ausgestellt wird. Dem Mitarbeiter kann es persönlich übergeben oder per Post zugestellt werden.

Möchten Sie im Rahmen Ihrer Buchhaltung mögliche rechtliche Stolpersteine vermeiden, sollten Sie in jedem Fall auf eine gute Software zurückgreifen. Sie berücksichtigt nicht nur alle relevanten gesetzlichen Änderungen des laufenden Jahres. Auch können Sie mit ihr sämtliche wichtige Unterlagen für das Finanzamt, die Krankenkassen und Ihre Arztpraxis erstellen.

Beachten Sie außerdem, dass die direkte Übermittlung Ihrer Steuerdaten an das Finanzamt notwendig ist. Das erfolgt über das bekannte ELSTER-Portal. Sämtliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger reichen Sie über dakota ein.

Hierzu zählen neben Beitragsnachweisen ebenso DEÜV-Meldungen und Sofortmeldungen. Erstattungsanträge für den Mutterschutz oder Meldungen über den Krankenstand eines Mitarbeiters sind ebenfalls über dakota einzureichen.

Wann die Buchhaltung für Ihre Arztpraxis ein Steuerberater übernehmen sollte

Sie und Ihre Mitarbeiter sind Profis in Gesundheitsfragen. Entsprechend ist es vielleicht auch in Ihrer Praxis schwer, sämtliche Steuerangelegenheiten in das fordernde Tagesgeschäft zu integrieren. Selbst die besten Tools nehmen Ihnen die meist komplexen Tätigkeiten nämlich nicht komplett ab.

Möchten Sie wertvolle Zeit, Nerven und letztlich auch Geld sparen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater. Ein Steuerberater kann etwa analysieren, welche steuerbezogenen Aufgaben in Ihrer Praxis zu viele Ressourcen verbrauchen. Hierzu zählt etwa die Erstellung der monatlich fälligen Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die korrekte Übermittlung all Ihrer Belege.

Diese und vergleichbare Aufgaben nimmt Ihnen ein Steuerexperte nach individueller Rücksprache ab, damit Sie wieder mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft haben. Auch einer Überforderung lässt sich so vorbeugen. Es stellt schließlich kein Geheimnis dar: Das Meistern des Steuerrechts ist nicht nur für Ärzte eine zusätzliche Belastung im beruflichen Alltag. 

Außerdem versteht es sich von selbst, dass aufgrund der professionellen Betreuung mögliche Fehlerquellen im Vorfeld vermieden werden können. Das Steuerrecht ist schließlich komplex, was sich an einem hohen Aufwand für die Buchhaltung in einer Arztpraxis widerspiegelt. Sie möchten wissen, wie ein Steuerberater Ihnen und Ihrem Team unter die Arme greifen kann? Fragen Sie jetzt an!

 

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