Eine Betriebsprüfung führt das Finanzamt durch, um die Richtigkeit der unternehmerischen Besteuerungsgrundlagen festzustellen. Der Gesetzgeber prüft also, ob Sie das geltende Steuerrecht in Ihrer Arztpraxis einhalten.
Was zunächst respekteinflößend klingt, muss grundsätzlich kein Anlass zur Sorge sein. Arbeiten Sie in Ihrer Buchhaltung sauber, wird Ihnen der Prüfer grünes Licht bei seiner Bewertung geben. Dennoch sollte niemand die Betriebsprüfung einer Arztpraxis auf die leichte Schulter nehmen. Wie in anderen Steuerangelegenheiten auch, gibt es im Rahmen von ihr einige essentielle Punkte zu beachten.
So läuft eine Betriebsprüfung in Arztpraxen ab
Sie haben eine schriftliche Prüfungsanordnung von Ihrem Finanzamt erhalten? So geht es vielen Gesundheitsexperten. Schließlich möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Gewerbetreibenden gleichmäßig besteuert werden. Auch Zahlungsrückstände sowie mögliche Straftaten können im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt werden.
Wann genau sich eine Anordnung für eine Betriebsprüfung in Ihrem Briefkasten findet, kann nicht pauschalisiert werden. Mittelbetriebe stehen im Durchschnitt alle 15 Jahre auf dem Prüfstand. Kleinbetriebe werden ungefähr alle 31 Jahre durchleuchtet. Circa alle 100 Jahre rücken Kleinstbetriebe in den Fokus des Finanzamts. Eine Betriebsprüfung ist mit Blick auf diese Zahlen zwar recht unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich. Doch wie läuft sie genau ab?
Zunächst werden Sie schriftlich über Ihre Prüfungsanordnung informiert. Daraus ergeben sich die zu prüfenden Steuerarten sowie der Steuerzeitraum. Zugleich entnehmen Sie dem formalen Schreiben den Namen Ihres Prüfers sowie den Termin für den Beginn Ihrer Prüfung.
Darüber hinaus wird sich der beauftragte Prüfer vorab telefonisch bei Ihnen melden. Gemeinsam besprechen Sie den Termin und den Ort der Durchführung. Gemäß der Betriebsprüfungsordnung wird diese höchstwahrscheinlich in Ihrer Arztpraxis stattfinden.
Haben Sie einen Steuerberater für Heilberufe mit Ihrer Finanzbuchhaltung beauftragt, findet die Prüfung meist in dessen Räumlichkeiten oder direkt im Finanzamt statt.

Wie Sie sich auf die Betriebsprüfung in Ihrer Arztpraxis vorbereiten
Die Ankündigung einer Betriebsprüfung ist für die meisten Ärzte ein Schreck. Mit dem Bescheid kommen viele Fragen auf. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft möchten wir beruhigen:
Wer sich sorgfältig auf die Prüfung vorbereitet und die eigene Buchhaltung gewissenhaft erledigt, braucht den Prüfer nicht zu fürchten.
Im Hinblick auf die Vorbereitung empfehlen wir, sämtliche wichtigen Unterlagen wie Rechnungen,
Kontoauszüge und Belege übersichtlich zusammenzustellen. Zu den relevanten Dokumenten zählen auch Stornorechnungen.
Den Grund für die Stornierung sollten Sie in Ihrer Buchhaltung zeitnah vermerken, um spätere Rückfragen oder Recherchen zu vermeiden. Geben Sie diesen auch an, um den Verdacht der privaten Vereinnahmung von Umsätzen zu entkräften.
Ihre Rechnungsdaten werden vom Prüfer mittlerweile oft auch direkt aus der Praxisverwaltungssoftware im GDPdU-Format angefordert. Das erfolgt über eine separate Exportschnittstelle. Benötigt werden diese Daten, um einen Abgleich mit der Buchhaltung durchführen zu können.
Haben Sie sich gewissenhaft auf die Betriebsprüfung in Ihrer Arztpraxis vorbereitet, sollte sie schnell und ohne Konsequenzen durchgeführt werden können.
Auf der sicheren Seite sind Sie darüber hinaus, wenn Sie sich an einen erfahrenen Steuerberater für Heilberufe wenden. Wir unterstützen Sie bei Fragen ebenso wie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. So überlassen Sie nichts dem Zufall – fragen Sie uns an!