MS Steuer­beratungs­gesellschaft Elmshorn GmbH

Hamburger Straße 158

D-25337 Elmshorn

 

Tel.: 04121 - 47 59 99 - 0

Fax: 04121 - 47 59 99 - 99


mscholtz@t-online.de

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Steuerberater für Zahnärzte
Steuerberater für Zahnärzte

Steuerberater für Zahnärzte

März 14, 2023

Für Sie als Zahnarzt ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu wählen, der sich auf Heilberufe spezialisiert hat. Er kann Sie vom Start ins Berufsleben über die Eröffnung Ihrer Praxis und Ihre alltägliche Arbeit als etablierter Zahnarzt bis hin zur Praxisabgabe beraten und betreuen.

Der Steuerberater kennt sich mit den verschiedenen Leistungen und deren Abrechnung aus. Da die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Leistungen bezahlen, müssen die Patienten selbst die Kosten tragen. Weiterhin bestehen Unterschiede bei der Abrechnung, je nachdem, ob Ihre Patienten privat oder gesetzlich krankenversichert sind.


Der Steuerberater für den Zahnarzt verfügt über detailliertes Fachwissen rund um den Praxisalltag. Er ist immer auf dem neuesten Stand, was die Gesetzgebung im Gesundheitswesen betrifft.


Besonderheiten bei Steuern für Zahnärzte


Vor der Eröffnung einer Zahnarztpraxis beraten wir Sie bei allen Investitions- und Finanzierungsfragen. Als Steuerberater für Heilberufe prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob für Sie eine Neugründung oder die Übernahme einer Praxis sinnvoller ist. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihren Businessplans und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Banken und Versicherungen.


Fallstricke lauern bei der Wahl der Rechtsform, wenn Sie eine Zahnarztpraxis eröffnen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung eines Steuerberaters für Heilberufe. Er weiß, welche Rechtsform für Ihre Praxis aus steuerlicher Sicht am günstigsten ist.


Verschiedene Leistungen, die Sie in Ihrer Zahnarztpraxis anbieten, sind nicht als Kassenleistungen anerkannt. Die Krankenkassen tragen nicht alle Leistungen. Ihre Patienten müssen verschiedene Leistungen selbst bezahlen. Steuerliche Besonderheiten müssen Sie auch beim Verkauf von Zahnpflegeartikeln an Patienten in Ihrer Praxis beachten.


Heilberufliche Tätigkeiten im Bereich der Humanmedizin sind von der Umsatzsteuer befreit, um die Kosten von Heilbehandlungen für Sozialversicherungsträger und Patienten zu senken. Wichtig ist daher, dass Zahnärzte und Abrechnungskräfte wissen, wann es sich genau um eine heilberufliche Leistung handelt. Der Steuerberater für Zahnärzte kennt und berücksichtigt diese steuerlichen Unterschiede.


Betriebsausgaben für Zahnärzte - Ihr Steuerberater informiert


In Ihrer Zahnarztpraxis fallen viele Betriebsausgaben an, die Sie steuerlich geltend machen sollten. Nur ein Steuerberater für Zahnärzte kennt sich mit der Handhabung der verschiedenen Betriebskosten aus. Er sorgt dafür, dass Sie keine Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung vergessen.


Wichtige Betriebsausgaben sind beispielsweise:


  • Kosten für die Praxissuche bei der Existenzgründung
  • Beratungskosten für die Praxisgründung
  • Anschaffungen für die Praxis, bei denen der Verkehrswert im Jahr der Praxiseröffnung gilt
  • Kosten für den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen


Der Steuerberater für den Zahnarzt hilft Ihnen, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Er nutzt Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit medizinischer Geräte, Behandlungsstatistiken, aber auch interne und externe Praxisvergleiche, um die Leistungsfähigkeit Ihrer Praxis zu ermitteln. 


Jederzeit finanzielle Planungssicherheit für Ihre Praxis


Der Steuerberater hilft Ihnen, Ihre Umsätze zu steigern und die Kosten zu optimieren. So können Sie sich auf Ihre Fachkompetenz und das Wohl Ihrer Patienten konzentrieren.


Der Steuerberater informiert Sie über Steuerschulden und die Bildung entsprechender Rücklagen. Er unterstützt Sie bei der Wahl von Vermögensanlagen und bietet Ihnen jederzeit finanzielle Planungssicherheit. Im Laufe der Zeit fallen in Ihrer Praxis Sanierungsmaßnahmen und Neuinvestitionen an. Vertrauen Sie auf die kompetente Beratung bei der Finanzierung.


Steuerberater für Zahnärzte: Aufnahme von Partnern oder Gründung eines MVZ


Der Steuerberater ist auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie in Ihrer Praxis Zahnärzte als Partner aufnehmen und eine Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft gründen möchten. Er informiert Sie über Kündigungs- und Trennungsregeln sowie die Gewinnbeteiligung Ihrer Partner.


Gründen Sie ein zahnärztliches MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum), können Sie unbegrenzt Zahnärzte beschäftigen und von Vorteilen bei der Steuergestaltung profitieren. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform. Damit Sie Kostenvorteile ausschöpfen können, helfen wir Ihnen, die bestmöglichen Einkaufskonditionen zu bekommen.


Vertrauen Sie auf die Fachkompetenz eines Steuerberaters für Heilberufe


Ein Steuerberater für Heilberufe kennt sich bestens mit den steuerlichen Besonderheiten in Zahnarztpraxen aus und hilft Ihnen, die steuerliche Belastung zu minimieren und Umsätze zu optimieren. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich für eine erste Beratung!

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