MS Steuerberatungsgesellschaft Elmshorn GmbH
Hamburger Straße 158
D-25337 Elmshorn
Tel.: 04121 - 47 59 99 - 0
Fax: 04121 - 47 59 99 - 99
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Mit der Steuerberatung für Krankenhäuser und Heilberufe unterstützen wir Ihre Arbeit im Gesundheitswesen. Wie komplex dessen Einrichtungen und die Heilberufe steuerlich sind, zeigt sich auch in der Rechtsprechung. Daher bietet nur ein Steuerberater einen Mehrwert, der Interesse an der Branche und ihrer steuerrechtlichen Vielfalt hat.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei Klinikgründung, Praxisübernahme oder Nachfolgeregelung. Wir beraten Sie im laufenden Geschäftsbetrieb ebenso wie bei Restrukturierungen. Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt? Wir nehmen uns Zeit und begleiten Sie souverän.
Die Herausforderungen für eine Steuerberatung für Krankenhäuser sind vielseitig. Aber was gilt überhaupt als Krankenhaus? Antwort auf diese Frage gibt § 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Krankenhäuser sind:
„Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können“.
Übrigens: Die Zahl der Kliniken ist rückläufig (statista.de). 1991 gab es noch ca. 2.400 Kliniken in Deutschland. 2020 waren es nur noch 1.903, davon 38 % in privater Trägerschaft. Auch die Zahl der Krankenhausbetten ist seit 1991 um 25 % zurückgegangen – 487.800 Krankenbetten standen 2020 hierzulande zur Verfügung. Während dieser Abbau überwiegend bei öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen vollzogen wurde, bauten private Kliniken ihre Kapazitäten aus.
Das Steuerrecht der Krankenhäuser ist umfangreich und wird ständig um Erlasse und Urteile erweitert. Diese können ihren Ursprung im nationalen Recht oder in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben.
Die Themen sind breit gefächert und betreffen z. B.:
Die Komplexität stellt insbesondere bei einer Wirtschaftsprüfung hohe Anforderungen an die Verantwortlichen. Darüber hinaus gehören zum Erfolg einer Klinik neben medizinischem Know-how auch organisatorische Anpassungen. Privatisierung, Umstrukturierung, Verschmelzung, Rechtsformwechsel oder Ausgliederung sind nur einige typische Veränderungsprozesse.
Eine erfahrene Steuerberatung für Krankenhäuser ist dabei unverzichtbar.
Die steuerlichen Voraussetzungen verschiedener Einrichtungen sind nicht vergleichbar. Zahlreiche Einzelfallentscheidungen der Finanzbehörden erfordern eine spezialisierte Steuerberatung für Krankenhäuser. Experten müssen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sein. Nur dann können sie eine Klinik bei der steueroptimierten Gestaltung unterstützen.
Einrichtungen, die steuerlich als Krankenhäuser gelten, unterliegen darüber hinaus nicht automatisch einer identischen Besteuerung. Zu komplex sind die Besonderheiten. Diese hängen maßgeblich von der Rechtsform, dem Rechtsträger und den angebotenen Leistungen der Klinik ab.
In das Umfeld der Kliniken gehören auch andere Einrichtungen des Gesundheitssektors, für die Steuerexperten wertvolle Partner sind.
Dazu gehören u. a.:
Sie wollen Karriere mit einer eigenen Klinik oder in einem der Heilberufe machen? Wir unterstützen Sie mit Tipps zur steueroptimalen Gestaltung von Verträgen und Satzungen. Sprechen Sie uns an. Mit unserer Steuerberatung für Krankenhäuser und Heilberufe haben wir Ihre Vorteile fest im Blick.